Fassung vom 01.09.2022

Unsere hochwertigen GEM-Produkte werden ab 1.9.2022 von unserem Produzenten und Vertriebspartner HKS health solutions GmbH Austria fakturiert und versendet.

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Gesellschaft für Energiemedizin GmbH Austria (nachfolgend GEM genannt) gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten die GEM nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter >> AGB-GEM-Onlineshop.pdf  in speicherbarer und ausdruckbarer Form kostenlos abrufbar.

  2. Angebote und Vertragsabschluss

    Alle von der GEM erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe) Medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümern, Änderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Angaben von Produktzusammensetzung und Wirkung gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Nebenabreden (z.B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Ein Schweigen von der GEM gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung.

  3. Lieferung

    Art der Versendung und Transportmittel können von der GEM aus geschäftsüblichen Möglichkeiten frei gewählt werden. Mit Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Gefahrtragung an den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden deckt die Transportversicherung, deshalb hat der Auftraggeber diese sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen an die GEM schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend! Angekündigte Liefertermine gelten, ausgenommen Fixgeschäfte, bei denen die Lieferung zum genannten Termin mit der Bezeichnung „Fixliefertermin“ garantiert wird, als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von der GEM entstanden ist. Fehlmengen sind gem. § 377 Abs. 1 UGB binnen 14-tägiger Frist zu reklamieren. Fälle höherer Gewalt entheben die GEM von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die die GEM keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder von der GEM in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für die GEM besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Bei Endkundenbestellungen (Konsument) nach 11 Uhr beträgt die Lieferzeit üblicherweise 2-3 Werktage ab Bestellung bzw. 3 Werktage ab Zahlungseingang (bei Zahlungsform Vorauskasse bei Bestellungen vom Ausland), Lieferbarkeit vorausgesetzt.

    Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder Post ab unserem Auslieferungslager in Längau. Für Produkte der Marke GEM, Enbiensa bzw. Origosan wird

    bis € 100,00 für Porto und Verpackung bis 3 kg innerhalb Österreichs und Deutschland € 7,00 berechnet.
    Ab € 100,00 wird versandkostenfrei geliefert.

    Für alle anderen Produktlieferungen (Citozeatec, Cellfood - Produkte etc.) wird für Porto und Verpackung bis 3 kg innerhalb Österreichs und Deutschland € 7,00 berechnet.

  4. Annahmeverzug

    Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist die GEM nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Die GEM behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.  So wird bei  Nichtannahme der Sendung (Nicht-Beheben beim zuständigen Paketshop und/oder bei Annahmeverweigerung) hat die Käuferin / der Käufer die Kosten der Sendung sowie der Rücksendung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 zu tragen

  5. Zahlung

    Der Kaufpreis ist an die GEM nach Rechnungslegung zu überwiesen, bzw. innerhalb dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist die GEM berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen bei Unternehmergeschäften zu verrechnen. Die GEM ist berechtigt Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen. Zahlungen jeder Art sind ausschließlich auf das auf der GEM - Rechnung angeführte Konto vorzunehmen. Die GEM ist berechtigt für Mahnungen pauschale Spesen in Höhe von 10 Euro zu verrechnen.

    Ein Zahlungsverzug verpflichtet den Kunden zur Erstattung, sämtlicher der GEM durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien entstehender Kosten und berechtigt die GEM zur sofortigen Fälligstellung aller offenen Forderungen, oder Schulden mit späterer Fälligkeit. Weiters ist die GEM in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

    Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 5% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von der GEM  gegen Gegenforderungen aufzurechnen.

  6. Eigentumsvorbehalt

    An den Kunden übergebene Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von der GEM.  Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf. Der Kunde ist zwar berechtigt Waren bestimmungsgemäß an Endverbraucher weiter zu veräußern, darf sie jedoch ohne unsere Zustimmung vor voller Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherstellung an Dritte übereignen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von der GEM auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zu versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, die GEM  innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

    Die GEM ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten oder die den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag fällig stellen und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist die GEM berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn der GEM ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

    Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt  der GEM alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich eine entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seine Fakturen anzubringen. Die GEM nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die GEM  behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach kommt und in Zahlungsverzug gerät.

  7. Gewährleistung und Haftung

    Die GEM gewährleistet ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Waren bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Lagerung, Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

    Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Unternehmer geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §377 und 378 UGB bleiben unberührt. Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss spätestens binnen 14 Tagen nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen! Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es der GEM frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte, etc.) entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen.

  8. Rückgaberecht & Warenrücksendung

    Die GEM ist bis auf Widerruf dazu bereit, die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5% vom Rechnungswert zurückzunehmen. Bereits geöffnete Ware kann nicht zurückgenommen werden.

    Bitte senden Sie die Ware an:
    HKS health solutions GmbH Austria
    Gewerbestraße 32
    A 5211 Lengau


    Alle Rücksendungen an die GEM müssen frei von Transport- und Nebenkosten und nach Anforderung einer Rücksendenummer erfolgen, wobei der Kunde die Versandkosten und das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden.
    Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haftet die GEM nicht. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

  9. Widerrufsrecht

    Verbrauchern gewährt dei GEM ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.

    Widerrufsbelehrung
    Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen gem. §11 FAGG ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Onlineformular, oder Brief) und durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Der Widerruf ist zu richten an:  
    Gesellschaft für Energiemedizin GmbH
    1120 Wien,
    Münchenstrassse 22/5

    Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Per Online-Formular: >> Jetzt ausfüllen
    Per Postweg: >> hier PDF downloaden (Bitte ausfüllen und postalisch senden an: Gesellschaft für Energiemedizin GmbH, 1120 Wien, Münchenstrassse 22/5)

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) an die GEM nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz an die GEM leisten. Bei Verschlechterung der Sache (Öffnen der Präparate) muss der Kunde Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Kunden zurückzusenden. Der Kunde hat zwar das Recht auf Erstattung, die Versandkosten für die Rücksendung der gekauften Waren an die GEM muss jedoch vom Kunden getragen werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung und der Sache.

  10. Datenschutz

    Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Die GEM wird diesbezüglich alle Datenschutzbestimmungen beachten. Gem. Art. 9 Abs. 2 lit a DSGVO wird die ausdrückliche Zustimmung gewährt, dass die personenbezogenen Daten  zum Zwecke der Bestellabwicklung und Lieferung von Nahrungsergänzungsmitteln sowie weitergehenden Kommunikation zur Bestellabwicklung inkl. Reklamationsabwicklung, Produktinformation und Marketingzwecken an die Gesellschaft für Energiemedizin GmbH und an die HKS Health Solutions GmbH Austria, Gewerbestrasse 32, 5211 Lengau, und in weiter Folge an deren Erfüllungsgehilfen (Paketdienst) zur Durchführung der Bestellung weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann der Kunde gemäß Art 7 DSGVO jederzeit ohne Angaben von Gründen mittels Brief oder E-Mail an die Gesellschaft für Energiemedizin GmbH widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt.

  11. Schlussbestimmungen

    Der Kunde verzichtet auf die Einrede wegen Verkürzung über die Hälfte.
    Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch.
    Sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für Erklärungen der Parteien das Schriftformerfordernis. Für das Erfordernis zur Schriftlichkeit ist auch die Form als E-Mail ausreichend sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

  12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

    Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist 1120 Wien.
    Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart sofern nicht zwingendes Konsumentenschutzrecht dem widerspricht. Die GEM ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klage einzubringen.
    Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.